Über uns

 

Der Vorstand: 

1. Vorsitzender         Siegfried W. Müller, Dipl.-Ing. i.R.

2. Vorsitzender         Kerstin Engelmann, Unternehmerin

Kassenwart               Corinna Laube, Angestellte

Schriftführer              Jessica Neumann, Assistentin d.  Geschäftsführung          

Eingetragen im Register des Amtsgerichts Leipzig unter der Registernummer VR 6970. Sitz des Vereins 04668 Otterwisch, Gartenstrasse 17.

Aktuell hat unser Heimatverein 30 aktive Mitglieder, davon ein Ehrenmitglied und zwei Fördermitglieder.


Satzung

Heimatverein Otterwisch e.V. „Otti 2020“

§1 Name und Sitz

(1) Der am 06.03.2020 in Otterwisch gegründeter Verein führt den Namen Heimatverein Otterwisch e.V. „Otti 2020“

(2) Der Verein hat seinen Sitz in 04668 Otterwisch Gartenstraße 17 (3) Der Verein ist als gemeinnütziger Verein eingetragen und führt den Zusatz „e.V.“


  

§2 Zweck und Ziele   (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der geltenden steuerrechtlichen   Rechtsvorschriften.

(2) Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Heimatgedankens.


  • Heimat- und Traditionspflege, Mitarbeit an der Ortschronik

  • Förderung des Vereinslebens in Otterwisch

  • Förderung und Entwicklung von Vereinspartnerschaften

  • Förderung von kulturellen Veranstaltungen in Otterwisch (Heimatfest, Ausstellungen, Konzerte etc.)

  • Einflussnahme auf die Belange des Natur- und Umweltschutzes, sowie der Denkmalpflege

  • Organisation einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit

(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


(4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich


(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch verhältnismäßige hohe Vergütung, begünstigt werden.


(6) Der Verein finanziert sich aus Vereinsbeitrag, Spenden und Fördermittel.


§3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, unabhängig vom Wohnort sein, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. (2) Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.


(3) Der Heimatverein besteht aus aktiven Mitgliedern, Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern.


(4) Fördernde Mitglieder könne natürliche und juristische Personen werden, die den Heimatverein durch finanzielle oder andere Zuwendungen entsprechend den Zielstellungen des Vereines unterstützt


(5) Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um die Entwicklung unserer Ortschaft Otterwisch erworben haben


(6) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.


(7) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, jeweils zum Ende des Geschäftsjahres ggü. dem Vorstand.


(8) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder seine satzungsmäßigen Pflichten verletzt, kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.


(9) Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch entschiedet der Vorstand endgültig


§4 Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft (1) Die Mitglieder haben das Recht:

a) an den Veranstaltungen des Heimatvereins teilzunehmen und aktiv mitzuwirken.

b) Vorschläge, Arbeitspapiere und Beschlussentwürfe einzubringen sowie zur Diskussion zu stellen.

c) Vom Heimatverein im Rahmen seiner Veranstaltungen und schriftlichen Mitteilungen über Arbeitsaufgaben und Ergebnisse der Vereinsarbeit informiert zu werden.

d) An der Wahl (Bestellung) der Mitglieder des Vorstandes aus aktiven Mitgliedern und der Abwahl (Abberufung) teilzunehmen. Ehrenmitglieder haben kein passives Wahlrecht.

(2) Die Mitglieder haben die Pflicht:

a) Die Satzung einzuhalten und bei der Verwirklichung der Ziele und der von der Hauptversammlung beschlossenen Aufgaben mitzuwirken.

b) Die Mitgliederbeiträge, finanzielle Leitungen oder Zuwendungen nach der Kassenordnung zu erbringen.


§5 Beiträge(1) Der Mitgliedbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt und richten sich nach den Bedürfnissen des Vereins.

(2) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.


§6 Geschäftsjahr(1) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das laufende Kalenderjahr.


§7 Organe des Vereins(1) Organe des Vereins sind:


§8 Vorstand (1) Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus 4 Mitgliedern.


(2) Die unter Absatz 1 genannten Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf 5 Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden.


(3) Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes (Tod, Abmeldung, Ausschluss usw.) ist der Vorstand berechtigt ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen. (4) Der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsgeschäfte mit einem Beitrag über 500 Euro sind für den Verein verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.


(5) Der Vorstand oder ein Mitglied des Vorstandes haftet für Fehler aus seiner Tätigkeit dem Verein gegenüber nur, wenn ihm vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird. (6) Über die Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen, das in den folgenden Vorstandssitzungen zu bestätigen ist.


§9 Mitgliederversammlung(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.


(2) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.


(3) Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen



(4) In der Mitgliederversammlung ist jedes anwesende Mitglied nur für seine Person stimmberechtigt.

Der Mitgliederversammlung obliegt


(5) Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, das vom Schriftführer und den Vorsitzenden unterschrieben wird.


(6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind allen Mitgliedern innerhalb von 4 Wochen bekanntzumachen.


(7) Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für alle Vereinsmitglieder bindend.


§10 Kassenführung

(1) Der Kassenwart verwaltet die Kasse und das Konto des Vereins und führt Buch entsprechend der Erfordernisse und den geltenden Vorschriften


(2) Als Geschäftsjahr des Vereins gilt das Kalenderjahr.


(3) Zahlungen dürfen nur auf Anweisungen des Vorsitzenden oder eines dazu beauftragten Vorstandsmitgliedes erfolgen.


§11 Revisoren

(1) Von der Mitgliederversammlung werden für einen Zeitraum von einem Jahr zwei Revisoren gewählt, die nicht dem Vorstand angehören dürfen

(2) Die Revisoren unterliegen weder der Aufsicht noch der Weisung durch den Vorstand.


(3) Die Revisoren sind der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung die Entlastung des Kassenwarts und des Vorstandes.


§12 Auflösung des Vereins

(1) Die Auflösung des Vereins wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Dazu müssen ¾ der Mitglieder anwesend sein.


(2) Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen an die Gemeinde Otterwisch, mit der Zweckbestimmung, dass dieses ausschließlich zur Förderung der kulturellen Entwicklung Otterwischs verwendet werden darf.


(3) Als Liquidatoren werden der Vorsitzende und ein Stellvertreter bestellt.


§13 Gerichtsstand/Erfüllungsort

(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Otterwisch.

Die vorstehende Satzung wurde am 06.03.2020 in Otterwisch von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Sie tritt mit dem Gründungsdatum Eintragung in Kraft.

Die Ergänzung im § 9 Abs. 3 wurde in der Mitgliederversammlung  am 07.05.2020 in Otterwisch von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Die Korrektur §10, Abs. 3, ersatzlose Streichung Satz 2, wurde einstimmig von der Mitgliederversammlung am 04.09.2020  beschlossen.










































 

Heimatverein Otterwisch e.V.
OTTI 2020